1.Ausbildung
Am Anfang steht die Qualifikation. Die angehenden Züchter müssen sich zunächst fortbilden und das Basiswissen für die Zucht von Hunden erlangen.
2. Abnahme der Zuchtstätte
Ein ausgebildeter Zuchtwart des ICC kontrolliert die Zuchtstätte des Züchters. Diese muss die strengen Vorgaben der FCI, VDH und ICC-Zuchtordnung und des Tierschutzgesetzes erfüllen.
3. Zuchtzulassung
Bei der Zuchtzulassung prüfen Experten, ob die Hunde für die Zucht geeignet sind. Dazu werden Erscheinungsbild und das Verhalten des Hundes bewertet und es müssen entsprechende Gesundheitszeugnisse von Tierärzten dem ICC vorgelegt werden.
4. Zuchtlenkung
Der ICC hat Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Hunde und prüft, ob die Verpaarung von Rüde und Hündin zulässig ist oder die Gefahr von Erbkrankheiten besteht.
5. Wurfabnahme
Bei der Wurfabnahme prüft der ICC Zuchtwart den Zustand der Mutterhündin und der Welpen. Dies wird in einem Protokoll dokumentiert und dem Zuchtverein vorgelegt. Jeder Welpenkäufer erhält von seinem ICC-Züchter eine Kopie des ICC-Wurfabnahme-Protokoll.
6. Tierärztliche Versorgung
Durchgecheckt und gekennzeichnet: Die Welpen werden untersucht, geimpft, entwurmt und eindeutig mittels Mikrochip gekennzeichnet. Die Herzuntersuchung wird im ICC-Gesundheitspass dokumentiert.
7. Besuch beim Züchter
Bevor ein Züchter seinen Welpen verkauft, wird er die Welpenkäufer vorher ausgiebig nach ihren Lebensverhältnissen und den Haltungsbedingungen für den Welpen befragt haben. Ein guter Züchter interessiert sich dafür, an wen er einen Hund verkauft.
8. Ein neues Familienmitglied:
Mit dem Welpen beginnt ein neuer spannender Lebensabschnitt. Der FCI-VDH-ICC-Ahnennachweis gewährleistet die Durchführung strenger Wurf- und Zuchtkontrollen.
Der Text ist teilweise den ICC e.V. Bedingungen und Zuchtregeln angepasst bzw. ergänzt.