Stand: 22. Mai 2011
1. Die vom Club im Internet betriebenen Webseiten dienen gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung dem Vereinszweck.
2. Für die Umsetzung und Betreuung kann der Vorstand eine Kompetenzgruppe Internet einsetzen, der besonders erfahrene Mitglieder angehören sollten. Die Kompetenzgruppe Internet berät den Vorstand in allen Sachfragen und setzt Weisungen des Vorstandes um und informiert umgehend über vorgenommene Änderungen an den Webseiten.
3. Für die Veröffentlichung von Inhalten ist die Mitgliedschaft im Club zwingend erforderlich; über Ausnahmen, wie z.B. gewerbliche Veröffentlichungen und Hinweise/Links auf Verbände/Vereine, entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch über die Aufnahme eines Links, Veröffentlichung eines Textbeitrages etc. besteht nicht.
4. Die Veröffentlichungen in der Züchterauflistung, der Welpenvermittlung und die Möglichkeit der Verlinkung mit Züchterhomepages stehen nur Mitgliedern offen, die auch als Züchter das Zuchtbuch des Clubs nutzen. Wechselt ein Mitglied, zwecks Nutzung des Zuchtbuches, zu einem anderen die Rasse Cavalier King Charles Spaniel betreuenden Verein, so entfallen mit sofortiger Wirkung alle Veröffentlichungsrechte in der Homepage, und alle entsprechenden Daten in der Züchterauflistung, der Welpenvermittlung und der Verlinkung werden unmittelbar gelöscht. Verantwortlich für die mittels eingeschriebenen Briefs an die Geschäftsstelle des Clubs zu erfolgende Mitteilung ist das Mitglied, das den Wechsel vornehmen will.
5. Das Erlöschen der Mitgliedschaft (§ 15 der Satzung) führt zur dauerhaften Streichung, der Eintritt des Falles des Ruhens der Mitgliedschaft (§ 14 der Satzung) zur befristeten Streichung; jeweils ab Ereigniseintritt.
6. Das Mitglied oder andere Personen stellen Text- bzw. Bildmaterial zur Verfügung und ist/sind für den Inhalt selbst verantwortlich, d.h. auch, dass insbesondere urheberrechtlich geschütztes Bild-/Textmaterial einer individuellen Freigabe bedarf, dessen Vorliegen vom Club nicht mehr geprüft wird und generell unter Haftungsausschluss des Clubs steht. Für alle Texte und Bilder wird ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.
7. Für die Verlinkung von Züchter-Webseiten in den Club Webseiten werden Gebühren erhoben, deren Höhe durch die Gebührenordnung festgelegt und die unabhängig von der Dauer der Nutzung stets als Jahresgebühr zu entrichten sind. Eine Erstattung nicht verbrauchter Gebührenanteile ist ausgeschlossen. Fällig werden die Gebühren ab Nutzung bzw. bis zum 31.01. eines jeden Geschäftsjahres im Voraus. Es besteht beidseitig die Möglichkeit der Kündigung der Homepage-Nutzung, die seitens des Mitglieds einer Begründung nicht bedarf. Die Schriftform, hier zu Händen der Geschäftsstelle, ist erforderlich.
8. Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung bzw. den Satzungen des Club können unmittelbar zum befristeten oder dauerhaften Ausschluss der Homepage-Nutzung und zur Verhängung einer Strafgebühr führen. Zuständig für die Verhängung ist der Vorstand.
9. ICC Webseiten dürfen ausschließlich mit der schriftlichen Genehmigung des Vorstands erstellt und publiziert werden. Eine Genehmigung hierzu kann nur erteilt werden, wenn dem Vorstand die administrativen Rechte (Zugangskennung, Passwort) auf dem publizierende Server für die Dauer der Veröffentlichung ohne Unterbrechung übertragen werden. Alle Inhalte dieser Webseiten sind Eigentum des ICC.
10. Die Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung zieht nicht die Gesamt-Nichtigkeit dieser Ordnung nach sich.
11. Diese Ordnung tritt mit der Verabschiedung auf der Hauptversammlung am 22.05.2011 in Kraft. Ersatzweise am Tage der Veröffentlichung auf den Club Webseiten bzw. der ICC Intern. Für die geänderten Bestimmungen aus Absatz 6 und Absatz 9 gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2011.