Aufgrund der aktuellen Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHV) vom 1.1.2022 ist es derzeitig notwendig, dass jeder Ausstellungshund eine tierärztliche allgemeine Untersuchung vorweisen muss. Diese Untersuchung ist 12 Monate gültig und somit pro Ausstellungshund 1 x jährlich durchzuführen.

Das vom Tierarzt ausgefüllte Formular wird zusammen mit der Tollwut-Impfkontrolle am Einlass kontrolliert. Hunde ohne "Gesundheitszeugnis" oder mit dem Merkmal "Bei der klinischen Untersuchung des o.g. Hundes ergaben sich zum Zeitpunkt der Untersuchung Hinweise auf das Vorliegen von Qualzuchtmerkmalen" kann kein Zugang gewährt werden.

Der VDH hat hierzu ein Formular erstellt, dass wir Ihnen nachstehend zum Download anbieten.

Hinweise für den Tierarzt zum VDH Formular "Allgemeinuntersuchung"

Alternativ kann der Tierarzt ein eigenes Attest ausstellen, dass mindestens folgende Angaben enthalten muss:

1. Rasse
2. Geburtsdatum
3. Geschlecht
4. Mikrochipnummer
5. Farbe
6. Name (Zwinger- und / oder Rufname)
7. Die Bescheinigung darüber, dass dem Hund

A. weder Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind und
B. dass bei dem Hund erblich bedingt keine Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten und
C. keine mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten.

 

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