Pressemitteilung des VDH vom 17.5.2022 - Tierschutzhunde-Verordnung


Das neue Ausstellungsverbot trifft die Falschen und verfehlt das Ziel 


Gegen Ende der Legislaturperiode der vorherigen Bundesregierung brachte die damalige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine geänderte Fassung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) auf den Weg. Diese sorgte zunächst wegen der sogenannten „Gassi-Pflicht“ für Aufsehen und Proteste bei den Hundehaltern. Hier sollte genau geregelt werden, was für den Hundebesitzer zu den selbstverständlichen Tagesroutinen zählt. Denn Hunde brauchen Auslauf, und für viele Menschen ist dies ein wichtiger Grund, warum sie sich einen Hund an ihre Seite holen. So kommt man selbst in Bewegung. Der „Gassi-Paragraf“ verschwand schließlich in der vom Bundesrat verabschiedeten Fassung.



Neu ist auch das Ausstellungsverbot sogenannter „Qualzuchten“. Gemeint sind Hunde, die erblich bedingt Schmerzen, Leiden oder Verhaltensstörungen zeigen. Die damit verbundene Absicht war es, den Anreiz für solche Züchtungen zu nehmen, indem man sie nicht mehr auf Ausstellungen oder Sportwettkämpfen öffentlich sieht, wie Julia Klöckner seinerzeit betonte.

Aufwendige und belastende Untersuchungen
Bei den ersten Veranstaltungen in diesem Jahr zeigt sich, dass die für die Umsetzung zuständigen örtlichen Veterinärbehörden teilweise großen Eifer entwickeln und dabei auch unbescholtene Hundehalter und -züchter mit enormen Auflagen konfrontieren. Diese sehen die pauschale Anordnung aufwendiger, kostenintensiver und für die Tiere belastender Untersuchungen vor. So müssen Besitzer eines Labrador Retrievers für die Teilnahme an einer Ausstellung bis zu 200 EUR beim Tierarzt für ein entsprechendes Gutachten zahlen, obwohl das Tier kerngesund ist. Auch für Mischlinge, die an Sportturnieren teilnehmen, sind diese Untersuchungen erforderlich. Es ist so, als unterstelle man jedem Hundehalter: „Du hast einen kranken Hund!“.

Die von den Behörden erlassenen Anordnungen beschränken sich dabei teilweise nicht auf eine einfache klinische Untersuchung durch den Tierarzt, sondern sehen für viele Rassen aufwändige und teils mit einer Narkose verbundene Untersuchungen vor. Während gezielte Gesundheitsprüfungen ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Gesundheit unserer Hunde wären, führen diese verallgemeinernden und übertriebenen Auslegungen der neuen Vorschrift zum genauen Gegenteil: gesunde Hunde werden überflüssigen und belastenden Untersuchungen unterzogen.

Seriöse Hundehalter und Züchter werden bestraft
„Wir stehen seit Jahrzehnten für die Zucht gesunder und sozial verträglicher Hunde. Wir begrüßen daher jede wirksame Maßnahme, die dem Tierwohl dient und genetisch bedingte Erkrankungen in der Hundezucht zu vermeiden hilft. Dabei dürfen jedoch nicht die Rechte der verantwortungsvollen Tierhalter verletzt werden.“, so Prof. Dr. Peter Friedrich, Präsident des VDH.

Ausstellungsbesucher, die sich nach der langen Corona-Unterbrechung auf das Wiedersehen mit anderen Hundebegeisterten gefreut haben, fühlen sich durch die behördlich angeordneten Auflagen vor den Kopf gestoßen und reagieren mit Unverständnis auf die als ungerechtfertigte Maßregelung empfundenen Anordnungen. Sie müssen vor einem Ausstellungsbesuch umfangreiche tierärztliche Untersuchungen bei ihren Hunden vornehmen lassen, die obendrein viel Geld kosten. Und selbst wer bereit ist, dieses auf sich zu nehmen, klopft vielleicht vergebens an die Tür seines Tierarztes: denn zahlreiche Praxen lehnen diese Untersuchungen ab, da unnötig veranlasste, invasive Untersuchungen tierschutzwidrig sind.

Ein Ausstellungsverbot um „Qualzuchten“ zu verhindern, ist ein guter Wunsch. Gute Wünsche verhindern jedoch kein Tierleid.
Zusätzlich zu der Frage der Verhältnismäßigkeit der getroffenen Anordnungen stellt sich die Frage ihrer Wirksamkeit: Wie wenig wirksam ein Ausstellungsverbot sein wird, ließ sich bereits in den beiden letzten Jahren – also schon während der Entwicklung der Verordnung – gut beobachten. Denn während der Bekämpfung der Corona-Pandemie fanden so gut wie keine Ausstellungen statt. Nahezu alle großen – und damit publikumswirksamen – Veranstaltungen konnten nicht durchgeführt werden.

Obwohl in dieser Zeit entgegen der großen Nachfrage die kontrollierte Zucht bei den derzeitigen Trendrassen, wie Mops oder Französische Bulldogge, eher rückläufig war, entschieden sich immer mehr Menschen gerade für einen solchen Hund. Während das Heimtierregister Tasso bei diesen beiden Rassen von über 15.000 Welpen ausgeht, die 2021 geboren wurden und dort registriert werden, sind im gleichen Zeitraum von VDH-Züchtern knapp 500 Welpen dieser Rassen gezüchtet worden. Diese vergleichsweise geringe Zahl steht in direktem Zusammenhang mit den strengen VDH-Zuchtbestimmungen, bei denen die Gesundheit der Tiere besondere Bedeutung hat.

Der VDH und seine Züchter unterstützen seit langem die gezielte Förderung der Zucht gesunder Hunde. Im Rahmen seines Verantwortungsbereichs fördert der VDH entsprechende Forschungsprojekte, wie Herz- und Augenuntersuchungen, DNA-Analysen oder den Fitnesstest für Mops und Co. Die strengen Zuchtbestimmungen gelten jedoch nur in den Mitgliedsvereinen des Verbandes. Wer sich außerhalb bewegt, kann mehr oder weniger unkontrolliert Hunde züchten bzw. vermehren. Hier brauchen wir ein Heimtierzuchtgesetz, wie es der VDH gemeinsam mit den großen Tierschutzorganisationen seit langem fordert. So können die Veterinärbehörden in die Lage versetzt werden, dort zu kontrollieren, wo das Leid entsteht.

Ziel: Bekämpfung des illegalen Welpenhandels
Die Umsetzung des Ausstellungsverbotes mit zum Teil unverhältnismäßigen Kontrollen trifft in großer Zahl die Falschen. Denn genau die Züchter innerhalb des VDH sind an einer verbesserten Gesundheit der Hunde ihrer Rasse interessiert und unterziehen sich umfangreichen Zuchtauflagen. Wenn diese Züchter ihrem Hobby nicht oder nur sehr schwer nachgehen können, wird der Bedarf nach Welpen aus anderen Quellen, wie durch finanziell orientierte Hundevermehrer und den illegalen Welpenhandel bedient.

Eine wirklich sinnvolle Maßnahme wäre eine Regulierung des Online-Handels mit Hundewelpen. Die überwiegende Mehrzahl der Hunde, die in Deutschland gehalten werden, stammen inzwischen aus dem Ausland. Darunter befinden sich viele, die unter Umgehung der gesetzlichen Vorgaben illegal ins Land gebracht werden. Und da der Handel mit den Trendrassen besonders lukrativ ist, führen diese auch die Hitliste im Welpenhandel an.

Die Parteien der Ampel haben in ihrem Koalitionsvertrag die Regulierung und Kontrolle des Onlinehandels mit Heimtieren ebenso vereinbart, wie die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden. „Wir begrüßen die Pläne der Koalitionspartner der Bundesregierung. Diese bieten effiziente Voraussetzungen, den illegalen Handel mit kranken Welpen zu bekämpfen. Damit wird die Gesundheit aller Hunde in unserem Land verbessert werden.“, so VDH-Präsident Peter Friedrich, der auf eine baldige Umsetzung der geplanten Veränderungen hofft.

 

Für Rückfragen steht wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Birgit Büttner (VDH)
T 0231 / 56500-57
buettner@vdh.de

 

 

 

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