Gesundheitsuntersuchungen für Ausstellungen:
Seit 1.1.2022 ist die neue Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft gesetzt worden. Diese sieht u.a. ein Ausstellungsverbot für bestimmte Hunde vor:
§ 10 Ausstellungsverbot
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,
- bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
- bei denen erblich bedingt
a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung liegt beim Veranstalter und Aussteller. Das zuständige Veterinäramt wird besonders auf die Einhaltung der Tierschutzhundeverordnung achten, Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Auf Basis der Erfahrungen vergangener Ausstellungen haben wir uns mit dem Veterinäramt auf folgendes Konzept verständigt:
- Klinische bzw. Spezialuntersuchung für bestimmte Hunderassen
- Stichprobenartige Kontrollen aller Hunde
1. Klinische bzw. Spezialuntersuchung vor einer Hundeausstellung
Bei den Hunden nachfolgender Rassen, die zur Ausstellung gemeldet sind, muss im Vorfeld eine allgemeine tierärztliche Untersuchung und/oder Spezialuntersuchung durchgeführt und mit den VDH-Formularen (Download s.u.) bescheinigt werden.
Hunde der nachstehend genannten Rassen müssen als Voraussetzung für eine Ausstellungsteilnahme beim Tierarzt vorgestellt werden. Bereits durchgeführte Untersuchungen haben 12 Monate Gültigkeit.
Rasse | Klinische Untersuchung (U0) (Intervall)* |
Spezialuntersuchung (Intervall) |
Spezialuntersuchung Nummer* |
Cavalier King Charles Spaniel | Jährlich | Ab dem Alter von 4 Jahren, bei Vorliegen eines Herzgeräusches: Herzultraschall | U6 |
Chihuahua | Jährlich | Ab dem Alter von 6 Jahren, bei Vorliegen eines Herzgeräusches: Herzultraschall | U6 |
Rhodesian Ridgeback | Einmalig |