Dogdancing ist eine Hundesportart, die ihren Ursprung in den USA und über England ihren Weg auch zu uns gefunden hat.

Der Name sagt es ja auch bereits: Beim Dogdancing führen Hund und Mensch gemeinsam zur Musik rhythmische Bewegungen aus, sie "tanzen" miteinander.

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Die Wurzeln von Dogdancing findet man bei der bekannten Hundesportart Obedience. Beides basiert auf der absoluten Aufmerksamkeit und dem Gehorsam des Hundes. Obedience (engl. „Gehorsam") ist eine Hundesportart, bei der es besonders auf harmonische, schnelle und exakte Ausführung der Übungen ankommt und wird auch als „Hohe Schule" der Unterordnung bezeichnet. 

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Dogdancing stellt noch höhere Anforderungen an Mensch und Tier. Ein perfekt aufeinander eingespieltes Mensch-Hund-Team ist eine Grundvoraussetzung.

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Eine der Grundübungen ist aufmerksames „Bei-Fuß-Gehen".
Diese Übung wird ausgebaut mit speziellen Kunststücken zu einer tänzerischen, musikalisch präzise abgestimmten Choreographie. 

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Typische Kunststücke sind Beinslalom, Rückwärts gehen, Seitengänge, Drehungen, Pfotenarbeit, Sprünge über oder durch die Arme des Hundeführers, zwischen den Beinen laufen, Männchen machen und Polonaise.

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Gelenkt wird der Hund  durch kleinste Körpersignale und auch
durch kurze verbale Kommandos. 

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Ein Beispiel:
Mensch geht rückwärts, Hund geht vorwärts, dicht am rechten Bein. Hund hält diese Position, ganz gleich ob Mensch vorwärts, rückwärts oder seitlich läuft. 

Für wen und welche Hunde ist Dogdancing interessant?

Grundsätzlich können jeder Hund und jeder Mensch ein Dogdance Team bilden und ihre Tänze zusammen präsentieren. Freundliches, faires  Miteinander ist eine wichtige Voraussetzung, dass aus Hund und Mensch ein Team wird. Dogdance ist eine hervorragende Sportart auch für Hunde, die Vorerkrankungen haben oder schon älter sind, da man den Bewegungsablauf und die tänzerischen Elemente der Gesundheit und dem psychischen Wohlbefinden des Hundes anpassen kann.

Jeder Hund, egal ob Mischling oder Rassehund, darf an den regelmäßig veranstalteten Dogdance-Wettkämpfen teilnehmen. Es gibt, ähnlich den Hunde-Ausstellungen, auch beim Dogdancing Turniere in unterschiedlichem Rahmen, bis hin zu internationalen Turnieren. Es wird unterschieden zwischen Funklassen und offiziellen Klassen.

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Unseren Cavalieren, mit  ihrem aufmerksamen und sportlichen Wesen und dem für diese Rasse typischen „gefallen wollen", kommt diese Art der Freizeitgestaltung sehr entgegen. Die rhythmischen Übungen zusammen mit seinem Menschen sind für Cavaliere ein echtes Highlight, machen Spaß und funktionieren ohne Zwang.

Vielen Dank an Frau Renate Gregersen, Dänemark,
für die Unterstützung und die schönen Fotos!

 

 

Der EU-Reisepass für Heimtiere - Pflicht ab 1.10.2004

Im Rahmen der Vereinheitlichung von Regelungen zwischen den EU-Ländern sollte auch das Verreisen mit Haustieren einfacher werden, gleichzeitig aber die Tollwutsituation innerhalb der EU eher verbessert als verschlechtert werden.

Deshalb haben sich Kommissionen zusammengesetzt und - heraus kam:

 

 Der EU-Pass für Hunde, Katzen und Frettchen.

Wie immer reagierte man in Deutschland sehr schnell, so dass im März 2004 die Pläne für die nationale Umsetzung weitgehend fertig waren. Schließlich sollte der neue EU-Pass eigentlich ab Anfang Juli 2004 verpflichtend sein.
 

Ab wann braucht man den EU-Pass?

 
Nun ist es aber nicht so einfach, bei mittlerweile so vielen EU-Mitgliedsstaaten, alles zeitgleich "unter einen Hut" zu bekommen. Also zog sich die verpflichtende Einführung bis zum 1. Oktober 2004 hin. Mit Rücksicht auf einige Länder, bei denen die Einführung nicht so reibungslos verlief, gibt es noch eine Ausnahmeregelung:
Wurde das Haustier (hier: Hund, Katze oder Frettchen) vor dem Stichtag 1.10.2004 gültig gegen Tollwut geimpft, kann der alte, gelbe Impfpass für das Verreisen spätestens noch bis 1.10.2005 verwendet werden unter der Voraussetzung, dass die alten Reisebestimmungen eingehalten werden: also je nach Land amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als einige Tage usw.

Diese Auflagen mit Gesundheitszeugnissen und dergleichen entfallen, wenn man einen gültigen (blauen) EU-Pass für sein Haustier mitführt. Ausnahmen: Einreise nach Schweden, Norwegen, Großbritannien und Irland! Hier gibt es Sondervorschriften zur Verhinderung der Tollwuteinschleppung.
 

Ist nun der alte gelbe Impfpass ungültig?

 
Nein. Er hat nach wie vor seine Gültigkeit im Inland. Auch der neue blaue EU-Pass gilt im Inland. Da dessen Ausstellung aber - wie bei allen Dokumenten - erhebliche Kosten verursacht (ca. 20 bis 25 Euro), sollte man ihn wirklich nur dann beantragen, wenn man das Haustier mit über die bundesdeutsche Grenze ins Ausland mitnimmt. Für die Mehrzahl der Katzen und wahrscheinlich auch für viele Hunde trifft dies nicht zu. Dies bedeutet, dass auch die Züchter für ihre Welpen in der Regel vorerst von ihrem Impftierarzt einen normalen gelben Impfpass ausgestellt bekommen.
Ausnahmen davon sind Welpen, die in das Ausland verkauft werden sollen. Hier ist aber die übliche 30 Tage-Frist für die Gültigkeit der Tollwutimpfung zu berücksichtigen bzw. sich beim Veterinäramt über die aktuellen Bestimmungen des Einreiselandes zu erkundigen. Einreisebestimmungen können sich ständig ändern - leider auch in der EU!
 

Wer kann den EU-Pass ausstellen und wie lange dauert das?
 

Durch ein entsprechendes Ermächtigungsschreiben der Veterinärämter können die meisten niedergelassenen Tierärzte einen EU-Pass ausstellen. Das geht meist im Rahmen des normalen Tierarztbesuchs. Wegen der zeitaufwändigen Papierarbeit ist es aber ratsam, sich vorher bei seinem Tierarzt zu erkundigen, wie er dieses Verfahren handhabt. Denn es gibt ein paar wesentliche Voraussetzungen für die Ausstellung des EU-Reisedokuments.
Natürlich muss der Tierarzt über die Dokumente verfügen (teilweise gab es Lieferengpässe), die übrigens alle durchnummeriert sind und auch sonst einem Menschenpass sehr ähneln.

Weiterhin muss das Tier durch einen Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) eindeutig gekennzeichnet sein. Lesbare Tätowierungen (mit Betonung auf "lesbar") werden noch für eine Übergangsfrist anerkannt. Wichtig ist aber auch, dass sich das Tier die Tätowierung ablesen lässt. Manche Hunde schätzen es gar nicht, wenn man ihr Ohr zum Zwecke des Ablesens anfassen oder gar festhalten will! Hier ist der Halter mit dem Chip gut beraten.

Neben der eindeutigen Identifizierbarkeit des Tieres ist zusätzlich eine gültige Tollwutimpfung nötig. Befindet diese sich noch im alten gelben Impfpass, kann der ermächtigte Tierarzt sie in den neuen blauen EU-Pass einfach um tragen, wobei Hersteller, Impfstoffname und Chargennummer angegeben werden müssen.
Das heißt: Nehmen Sie unbedingt den gelben Impfpass und Ihr Tier mit, wenn Sie den EU-Pass beantragen wollen.
 

Wie ist das mit dem Mikrochip?
 

Sollte das Tier noch nicht gechipt sein, dies aber nötig werden, weil keine eindeutige Identifizierung möglich ist, dann kann Ihr Tierarzt auch dies direkt vor Ort ausführen (Kosten ca. 30 Euro).
Das reiskorngroße Teil steckt - steril verpackt - in einer dicken Kanüle und wird wie eine Spritze unter die Haut auf der linken Halsseite injiziert. Bei unseren Cavalierwelpen wird diese Kennzeichnung seit 2001 routinemäßig durchgeführt.

Wird ein Hund erstmalig gechipt, sollte man auch gleich die kostenfreie Registrierung der Mikrochipnummer bei Tasso (dem größten Haustierregister in Deutschland) beantragen. Der Tierarzt hat die Formulare vorrätig und meist werden sie gleich vor Ort ausgefüllt und Ihnen zum Wegschicken ausgehändigt.
Im Gegensatz zu anderen Registern ist die Registrierung bei Tasso kostenfrei. Da sich dieses Register aber überwiegend von Spenden finanziert, bekommt man von Tasso als Registrierungsbestätigung einen kleinen Tierausweis und eine Metallplakette mit einer Spendenaufforderung zugesandt. Es bleibt dem Tierhalter selbst überlassen, ob er spenden will oder nicht, denn die Registrierung an sich ist kostenfrei.

Sie können Ihr Tier aber auch selbst bei Tasso registrieren, indem Sie die Homepage von Tasso aufrufen (www.tasso.net).
Dort geben Sie alle erforderlichen Angaben selbst ein und erhalten kurz darauf per eMail von Tasso die Registrierungsbestätigung; außerdem schickt Tasso per Post den scheckkartengroßen Tierausweis und einen Anhänger mit der Tasso-Registriernummer.

Zwei andere Register, die weit weniger bekannt und teilweise kostenpflichtig sind, sind die sog. IFTA-Datei und das Register des Deutschen Tierschutzbundes. Ob diese allerdings auch über einen "Tiernotruf" für verlorene und gefunden Tiere verfügen, ist mir nicht bekannt.

Braucht man auch noch ein Passbild für den Hund? - Nein. Man muss kein Passbild einkleben, aber man darf! Allein ist das Passbild als Identifizierung nicht jedoch ausreichend.
 

In welche Länder kann ich mit dem EU-Pass reisen?
 

Grundsätzlich: in alle, aber... Die Reiseerleichterungen bestehen vorrangig für EU-Länder. Sonderregelungen gibt es für Schweden, (Norwegen), Großbritannien und Irland.
 

Und was ist mit Nicht-EU-Staaten?


Auch da gibt es Unterschiede:

Zum einen gibt es so genannte "gelistete Drittländer". Das sind in der Regel solche, die einen ähnlich guten Tollwutstatus wie die ursprünglichen mitteleuropäischen Staaten haben. Dazu zählen: Schweiz, Monaco, Liechtenstein, Vatikanstaat, Republik San Marino usw.
 

Norwegen ist zwar auch kein EU-Mitgliedstaat, hat aber Einreisebestimmungen wie Schweden, also relativ strenge Voraussetzungen!
 

Die strengen Einreisebestimmungen gelten für die Staaten, die tollwutfrei sind und es bleiben wollen.
Voraussetzung für die Einreise in solche Staaten ist eine Blutuntersuchung auf schützende Tollwut-Antikörper nach der Impfung. Hier gibt es genaue Vorschriften bezüglich des zeitlichen Abstandes zwischen der Blutuntersuchung und der Impfung, sowie der Zulassung von bestimmten Labors, die diese Untersuchung durchführen können.

Zusätzlich sind vom Reiseland Formulare anzufordern und je nach Land sind kurz vor der Einreise Gesundheitsatteste sowie Bandwurm- und Zeckenbehandlungen nachzuweisen. Für diese Staaten ist übrigens die Mikrochip-Kennzeichnung verpflichtend, eine Tätowierung reicht nicht aus.
 

Noch ein Wort zum Tollwut-Titer (Höhe der Antikörpermenge).
Hier hat sich immer wieder gezeigt, dass eine einzige Tollwutimpfung im Welpenalter nur in den aller seltensten Fällen ausreicht (ca. 80 % Versagerquote).
Die Grundimmunisierung gegen Tollwut besteht grundsätzlich aus zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen. Vielfach unterbleibt die zweite Impfung, der Grund dafür ist schleierhaft. Es ist unbedingt zu empfehlen, auch die zweite Impfung zu geben! Das Fehlen der zweiten Impfung könnte im Zweifelsfall ein geplantes Reisevorhaben zum Scheitern bringen. Abgesehen davon, wäre das Tier auch im Inland bei einem Kontakt mit einem tollwutverdächtigen Tier nicht sicher geschützt!
 

Was sind "nicht gelistete Drittländer"?
 

Dies sind Länder, die nicht auf der offiziellen Liste (der EU-Kommission) stehen und daher auch bezüglich der Tollwutsituation in ihrem Land schlechter dastehen als die EU-Länder.
Dazu zu rechnen sind beispielsweise Marokko, Tunesien, Türkei, Bulgarien, Rumänien sowie ehemalige Länder der Sowjetunion, aber auch viele afrikanische und asiatische Länder.
Dort sind die Hauptüberträger der Tollwut oft die Straßenhunde und nicht wie bei uns der Fuchs.
Dies ist dann wichtig, wenn man von dort ein Tier mitbringen möchte (z.B. Urlaub!). Es gelten für Tiere aus diesen Ländern für die Einreise in die EU dann genau die gleichen Bestimmungen, wie wenn man von Deutschland mit einem Hund nach Schweden verreisen möchte: also Chip, Tollwutimpfung, Wartezeit, Bluttest von einem anerkannte Labor mit Mindestantikörpermenge.
Keinesfalls geht dies innerhalb von wenigen Tagen. Für eine solche Prozedur sind Monate nötig! Dies dient nicht dazu, Reisende zu ärgern, sondern die Einschleppung von Tollwutfällen zu verhindern!
Leider ist es immer wieder in den letzen Jahren vorgekommen, dass "gerettete" Straßenhunde aus Risikoländern, beim letzen Fall ein Hund aus Nordafrika, mitgebracht wurden und dann innerhalb von wenigen Wochen die Tollwuterkrankung des Tieres ausbrach. Durch gefälschte Impfdokumente wurde der Umstand anfangs verschleiert. Menschen hatten Kontakt mit dem tollwütigen Tier, wurden sogar gebissen! Und wer denkt bei einem Beißvorfall z. B. in der Kölner Innenstadt gleich an Tollwut?
Doch Tollwut ist auch beim Menschen unheilbar, wenn die Krankheit ausbricht. Es gibt keine Chance, diese Krankheit zu überleben und der Tod ist ein qualvolles Ersticken bei erhaltenem Bewusstsein.
So dient letztendlich dieses Verfahren zum Schutz von vielen Menschen und ihren Haustieren.
 

Und was gibt es sonst noch zu wissen?
 

Natürlich können auch andere Impfungen in den blauen EU-Pass eingetragen (oder auch nachgetragen) werden. Vor der jährlichen Tollwutimpfung muss jeweils der Mikrochip oder die Tätowierung kontrolliert werden (Identitätskontrolle). Manipulationen am Impfpass und/oder -datum gelten als Urkundenfälschung!
 

Der Preis für das Ausstellen des EU-Passes wird Ihrem Tierarzt von seinem Berufsverband vorgeschrieben. Da ein Teil der Kosten in der Konsultation des Tierarztes besteht, ermäßigen sich die Kosten dann, wenn man den Pass im Rahmen einer Impfung ausstellen lässt.
 

Da sich Reisebestimmungen ständig ändern können, sollte man sich im Zweifelsfall vor einer geplanten Reise mit seinem Haustier nochmals genau über die aktuell geltenden Bestimmungen erkundigen.
 

Sehr positiv an der Sache sehe ich die Kennzeichnung der Hunde mit Mikrochip an. Die meisten Mischlinge würden sonst nie eine Identifikation erhalten und hätten im Falle das Abhandenkommens kaum eine Chance, ihren Besitzer wieder zu sehen. Es wird mit der generellen Verbreitung der Transponderkennzeichnung auch immer schwieriger, ein Haustier einfach auszusetzen. Auch dies ist praktizierter Tierschutz!
 

Neben viel "Papierkram", der uns in der Sprechstunde viel Zeit kostet, sehe ich aber im neuen blauen EU-Pass viele gute Ansätze für das Wohl unserer Haustiere und teilweise eine Vereinfachung beim Verreisen.

 

Dr. med. vet. Elisabeth Venzl

 

 

 

 

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